Ablesung von Wasser- und Stromzähler
Wichtige Hinweise:
Bei Wasserabstellung muss der Zugang zu dem Wasser- und zu dem Stromzähler in Anwesenheit des Pächters oder eines selbstgewählten Vertreters gewährleistet sein. Die Zählerablesung von Wasser und Strom erfolgt durch die Wasserverantwortlichen.
Bei Abwesenheit wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 Euro pro Zähler erhoben. Die Zählerstände werden, falls eine Ablesung nicht möglich war zur Erstellung der Jahresrechnung geschätzt.

