Wie bekomme ich einen Kleingarten?
In den Aushängen in unserer Kleingartenanlage informieren wir, wenn ein Kleingarten zu verpachten ist. Bei Interesse an einem Garten muss sich mit dem Altpächter auf einen Kaufpreis geeinigt werden. Das Wertgutachten bietet eine grobe Richtlinie dafür. Anschließend muss ein gemeinsamer Termin mit dem Vorstand zum Abschluss eines Pachtvertrages vereinbart werden.
Muss ich Mitglied im Verein sein, um einen Garten zu haben?
Ja. Voraussetzung für eine Parzelle im KGV Volksgesundung ist die Mitgliedschaft im Verein.
Kann ich auch Mitglied im Verein sein ohne Garten?
Ja. Man kann unseren Verein auch ohne Garten durch eine Mitgliedschaft unterstützen.
Muss man sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?
Ja. Als Gartenpächter verpflichtet man sich, den im Einvernehmen mit dem Verpächter ergangenen Anordnungen und Beschlüssen des Vorstandes des Kleingartenvereins Folge zu leisten, z. B. sich insbesondere an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Bei Nichtleistung der Gemeinschaftsstunden wird eine Strafgebühr fällig. Von der Ableistung von Gemeinschaftsstunden ausgenommen sind Pächter mit einem Pflegevertrag.
Wo kann ich mich für die Gemeinschaftsarbeit anmelden?
Die Anmeldung erfolgt direkt bei unserem Platzwart persönlich, per E-Mail oder schriftlich in den Briefkasten. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel nur, wenn eine Teilnahme aufgrund der beschränkten Teilnehmeranzahl nicht möglich ist.
Was bedeutet "kleingärtnerische Nutzung"?
Die kleingärtnerische Nutzung sieht vor, dass 1/3 des Kleingartens zum Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden. Wird dies nicht eingehalten, ist unsere Gemeinnützigkeit in Gefahr.
Gibt es Vorschriften für die konkrete Gestaltung des Gartens?
Der Garten darf so gestaltet werden wie man möchte. Nicht erlaubte Pflanzen (z. B. Wald-/Parkbäume) und einzuhaltende Abstände zum Gartennachbarn sowie weitere Regelungen sind in der Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner und in der Kleingartenordnung des Vereins beschrieben.
Welche Ruhezeiten gelten im Verein und wann darf ich laute Gartengeräte (Rasenmäher, elektrische Heckenschere, etc.) benutzen?
Von März bis Oktober gelten die folgenden Zeiten: Werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ist eine Ruhezeit einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt generell die Ruhezeit.
Ist das Vereinsgelände mit PKW/Transporter/LKW befahrbar?
Das ist möglich. Die Genehmigung dazu erteilt der Platzwart. Für die Einfahrtsgenehmigung wird eine Gebühr und eine Kaution erhoben.
Darf ich Spielgeräte aufstellen?
Kleine Plastikrutschen, kleine Schaukeln und Sandkästen sind ohne weiteres erlaubt. Informationen findet man dazu in der Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner, in der Kleingartenordnung und in der Bauordnung unseres Vereins. Bauanträge sind schriftlich beim Verantwortlichen für Technik einzureichen. Den Antrag gibt es unter Downloads oder beim Verantwortlichen für Technik.
Trampoline benötigen eine Genehmigung des Vorstandes. Hierfür ist außerdem eine Haftpflichtversicherung nötig. Ein Trampolin muss mind. 1m von Nachbarn entfernt stehen und mit Erdankern befestigt werden.
Darf ich im Kleingarten einen Pool/Badebecken bauen?
Es dürfen ausschließlich mobile, nicht ins Erdreich eingelassene Pools/Badebecken errichten. Das Aufstellen nicht ortsfester Badebecken ist genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Regeln: Durchmesser max. 3,60 m; Abstand zum Nachbarn mind. 2 m; bei Bade-/ chemische Zusätze ist die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers zu beachten. Informationen findet man dazu in den Poolrichtlinien unseres Vereins. Poolanträge sind schriftlich beim Verantwortlichen für Technik einzureichen. Den Antrag gibt es unter Downloads oder beim Verantwortlichen für Technik.
Kann ich mich im Kleingartenverein auch ehrenamtlich betätigen?
Gerne! Wir im Verein freuen uns über jede Hilfe!
Wenn ich dem Kleingartenverein eine Spende zukommen lassen möchte, bekomme ich dann einen Spendenbeleg?
Gern nehmen wir für unseren Vereinszweck natürlich auch Spenden entgegen.
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, stellen wir auf Wunsch selbstverständlich einen Spendenbeleg über die Spende aus.
Spenden bis 300,00 Euro können besonders unkompliziert von der Steuer abgesetzt werden können. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Was kann ich bei Nachbarschaftsstreit tun?
Zuerst sollte versucht werden die Probleme mit dem Gartennachbar direkt zu klären. Sollte keine Einigung gefunden werden bzw. besteht das Problem weiterhin, sollte Kontakt mit dem Vorstand aufgenommen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Kann ich meinen Garten an einen Bekannten/Verwandten überschreiben?
Nein. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Man kündigt den Pachtvertrag und beantragt eine Wertschätzung. Im Anschluss kann mit dem Bekannten/ Verwandten ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden, wenn der Vorstand diesem zustimmt.
2. Man trägt den Bekannten/ Verwandten als Mitnutzer ein. Hier ist zu beachten, dass der erste Ansprechpartner der Gartenpächter bleibt.

